Warum hier keine Zahl steht
Du suchst nach einem Betrag. Den kann dir seriös niemand vorab nennen, und wir tun es auch
nicht.
Über die Wertminderung entscheidet im Streitfall das Gericht durch Schätzung nach § 287 ZPO —
im Einzelfall, abhängig von Modell, Alter, Laufleistung, Marktlage und Umfang des Schadens.
Eine feste Formel gibt es nicht. Die gängigen Berechnungsmethoden (Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs,
Marktrelevanz- und Faktorenmethode) kommen bei demselben Fahrzeug zu unterschiedlichen
Ergebnissen, und keine davon ist verbindlich.
Wer dir online einen Rechner hinstellt, der nach vier Eingaben einen Euro-Betrag ausspuckt,
rät. Wir bieten keinen an. Was dir hilft, ist kein Schätzwert aus einem Formular, sondern eine
begründete Zahl von jemandem, der dein Auto gesehen hat.