Klarschaden

Ratgeber · Bagatellschaden

Kleiner Schaden: Lohnt sich ein Gutachten?

Bei einem kleinen Schaden oft nicht. Es gibt keine gesetzliche Bagatellgrenze — die Gerichte ziehen sie je nach Fall grob zwischen 700 und 1.000 €. Liegt dein Schaden darunter, bleibst du auf den Gutachterkosten in der Regel selbst sitzen.

Wir vermitteln Gutachter. Trotzdem steht das hier oben, weil es stimmt.

Woher die Zahl kommt, die überall steht

Auf fast jeder Gutachterseite steht eine feste Zahl, meist 750 €. Die stammt aus einer Entscheidung, die genau das nicht hergibt. Der BGH hatte am 30.11.2004 (VI ZR 365/03) über einen Schaden von 715,81 € — damals 1.400 DM — zu befinden und stellte fest, der Betrag liege in dem Bereich, in dem die Bagatellgrenze anzusiedeln sei. Einen Wert festgelegt hat er damit gerade nicht. Dass 715,81 € keine Bagatelle mehr ist. Wo die Grenze verläuft, hat er ausdrücklich offengelassen.

Aus „mindestens hier ist Schluss“ wurde in der Weitererzählung ein Schwellenwert. Das ist keine böse Absicht, aber es ist eine Vereinfachung mit Geschäftsinteresse dahinter: Wer Gutachten verkauft, hat wenig Grund, die Grenze niedrig zu halten. Wir auch nicht — deshalb steht sie hier so unscharf da, wie sie ist.

Es ist ein Korridor, keine Zahl

Die Bagatellgrenze steht in keinem Gesetz. Sie ist ein Richtwert, den die Gerichte selbst entwickelt haben — und die Amts- und Landgerichte ziehen sie unterschiedlich, belegbar irgendwo zwischen etwa 700 und 1.000 €. Welches Gericht zuständig wäre, entscheidet also mit. Zusätzlich ist strittig, ob der Wert brutto oder netto gemeint ist.

Wenn dir jemand eine exakte Zahl nennt, hat er sich für eine Meinung entschieden und nennt sie Rechtslage. Rechtsgrundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB: Ersetzt wird der erforderliche Geldbetrag. Ob ein Gutachten erforderlich war, ist keine Zahlenfrage mit fester Antwort, sondern eine Bewertung des Einzelfalls.

Entscheidend ist, was du vorher wissen konntest

Spricht für dich

Deine Sicht bei der Beauftragung zählt

Nicht das Ergebnis hinterher. Der BGH beurteilt die Erforderlichkeit aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung (VI ZR 365/03). Durftest du als Laie einen größeren Schaden vermuten, zahlt die Gegenseite auch dann, wenn das Gutachten am Ende unter der Grenze landet. Das Unterschreiten ist ein Indiz, keine Automatik — schematisch anwenden darf man die Grenze nicht.

Spricht gegen dich

Beim sichtbar winzigen Kratzer

War die geringe Schadenshöhe für dich erkennbar und du beauftragst trotzdem einen Gutachter, kann die Erstattung entfallen. Dann hast du die Rechnung — zusätzlich zum Schaden. Derselbe Maßstab, andere Richtung.

Woran du merkst, dass es keine Bagatelle mehr ist

Allgemein und ohne deinen Fall zu kennen: Sobald mehr als Lack betroffen ist, wird aus einem optischen Schaden schnell ein technischer. Typische Anzeichen:

  • Etwas ist verformt — Blech gestaucht, Spalt ungleichmäßig, Bauteil verschoben.

  • Im Stoßfänger oder in der betroffenen Zone sitzen Sensoren, Kameras oder Radar. Assistenzsysteme müssen nach dem Eingriff kalibriert werden, und das kostet.

  • Es gibt einen Verdacht auf verdeckte Schäden — der Aufprall war deutlicher, als der Lack vermuten lässt.

  • Du kannst den Schaden schlicht nicht überblicken. Genau das ist der Fall, für den die Sicht-bei-Beauftragung-Regel gemacht ist.

Umgekehrt: Ein Kratzer im Stoßfänger, den man mit dem Finger nachfahren kann, ohne dass sich etwas bewegt — das ist der Fall, für den diese Seite existiert.

Was du unterhalb der Grenze machst

Kostenvoranschlag. Den holst du dir in einer Werkstatt, er beziffert die Reparaturkosten, und bei einem kleinen Blechschaden reicht er der gegnerischen Versicherung in aller Regel. Er ist der billigere Weg — und genau deshalb der, den § 249 BGB dann von dir erwartet.

Was ein Kostenvoranschlag nicht kann und ein Gutachten schon, steht hier: Kostenvoranschlag oder Gutachten — der Unterschied.

Wenn du dir nicht sicher bist

Dann ist dein Fall vermutlich keine Bagatelle — die Unsicherheit ist der Punkt. Wir vermitteln dir einen unabhängigen Sachverständigen in deiner Nähe. Er sieht sich das Fahrzeug an und sagt dir, woran er ist. War der Unfall unverschuldet und liegt der Schaden über der Grenze, trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten.

Ist es am Ende doch ein Kratzer, sagt dir das ein guter Gutachter am Telefon — und du hast zwei Minuten verloren, sonst nichts.

Schaden schildern

Klarschaden informiert über die allgemeine Rechtslage und darf dich nicht rechtlich beraten (§ 3 RDG). Ob ein Gutachten in deinem Fall erstattet wird, beurteilt ein Rechtsanwalt — nicht wir und nicht dein Gutachter.