Ratgeber
Kostenvoranschlag oder Gutachten nach Unfall?
Der Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparatur. Alles andere, was bei einem Haftpflichtschaden Geld ist, steht nur im Gutachten. Bei einem sehr kleinen Schaden reicht der Kostenvoranschlag trotzdem — und das Gutachten zahlst du dann selbst.
Was ein Kostenvoranschlag ist
Eine Reparaturkalkulation der Werkstatt: Welche Teile, wie viele Arbeitsstunden, was kostet das. Mehr nicht. Er ist kein Beweismittel und soll auch keins sein.
Die Werkstatt meint es nicht böse. Sie beantwortet die Frage, die ihr Job ist — was die Reparatur kostet. Den Rest deines Schadens beziffert sie nicht, weil sie das gar nicht beauftragt hat.
Was zusätzlich im Gutachten steht
Ein Schadengutachten hält Positionen fest, die im Kostenvoranschlag schlicht nicht vorkommen:
- Merkantile Wertminderung — dein Auto ist ab jetzt ein Unfallwagen.
- Wiederbeschaffungswert — was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet.
- Restwert — was das beschädigte Fahrzeug noch bringt.
- Nutzungsausfalldauer — wie lange du ohne Auto dastehst.
- Zustand und Vorschäden vor dem Unfall.
Der praktische Punkt ist nicht die Liste, sondern eine Rechnung: Ohne Wiederbeschaffungswert und Restwert kannst du nicht einmal wissen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt — also ob sich die Reparatur überhaupt lohnt. Und was niemand beziffert hat, fordert am Ende auch niemand.
Wann der Kostenvoranschlag genügt
Bei kleinen Schäden. Ersetzt werden nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nur die zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten. Ist der Schaden so klein, dass ein Kostenvoranschlag als billigerer Weg genügt hätte, war das Gutachten nicht erforderlich — dann bleibt die Rechnung bei dir.
Wo diese Bagatellgrenze genau liegt, steht in keinem Gesetz. Sie ist ein Richtwert der Rechtsprechung, und die Gerichte ziehen sie unterschiedlich: grob zwischen 700 und 1.000 €. Der BGH hat einen Schaden von 715,81 € nicht mehr als Bagatelle behandelt (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03) und nennt den später ermittelten Schadensumfang ausdrücklich als Gesichtspunkt dafür, ob ein billigerer Weg gereicht hätte.
Wichtig und für dich günstig: Schematisch geht das nicht. Es kommt darauf an, was du bei der Beauftragung annehmen durftest, nicht darauf, was am Ende herauskommt (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 365/03). Ausführlich dazu: Lohnt sich ein Gutachten bei kleinem Schaden?
Zur Zahl „750 €“, die überall steht
Sie taucht auf vielen Gutachterseiten als Schwelle auf. Belegt ist sie nicht: Es gibt keine bundesweit einheitliche Grenze und keinen BGH-Betrag, der eine festlegt. Wer eine Zahl nennt, nennt eine Vereinfachung.
„Schicken Sie uns einen Kostenvoranschlag“
Das sagt die gegnerische Versicherung am Telefon oft. Es ist ein Vorschlag, keine Vorgabe — die Wahl der Mittel zur Schadensbeseitigung liegt bei dir (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Woran du dich orientieren kannst
Allgemein, ohne Anspruch auf deinen Fall:
- Sichtbarer Kratzer, nichts verformt, kein Verdacht auf Folgeschäden — dafür ist der Kostenvoranschlag gemacht.
- Blech verformt, Sensorik oder Assistenzsysteme im Bereich des Aufpralls, Verdacht auf verdeckte Schäden — dann ist die Bagatelle vom Tisch.
Was in der Mitte liegt, entscheidet niemand von außen anhand eines Fotos im Internet — auch wir nicht.
Klarschaden informiert über die Rechtslage und darf sie nicht auf deinen Einzelfall anwenden — das wäre eine Rechtsdienstleistung und ohne Erlaubnis nicht zulässig (§ 3 RDG). Dafür ist ein Anwalt zuständig.